Erklärung für Kinder & Jugendliche

Hallo!

Schön, dass Du auf meine Internetseite gefunden hast.

Falls Du Dich hier verirrt hast, könnte ich mir vorstellen, dass ich als Verfahrensbeistand für Dich bestellt wurde und Du vielleicht wissen möchtest, was ein Verfahrensbeistand so macht oder wer derjenige ist, der Deine Interessen und Wünsche bei Gericht vertreten soll.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Seit 2009 gibt es bei uns in Deutschland die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes, früher hieß das mal Verfahrenspfleger.
Vereinfacht könnte man sagen, der Verfahrensbeistand ist der „Anwalt des Kindes“.
 

Manchmal kann es passieren, dass zwei oder mehr Menschen in Streit geraten. Das kennst Du selbst bestimmt auch- vielleicht bist Du schon mal mit Deiner Schwester, Deinem Bruder oder mit Deinem besten Freund/Deiner besten Freundin in Streit geraten? Normalerweise findet man dann immer zu einer Lösung und verträgt sich wieder. Manchmal ist es aber auch so, dass man keine Lösung für einen Streit findet, aber unbedingt eine Lösung her muss. Dann kann man sich an das Gericht wenden und um Hilfe bitten.

Auch Eltern können manchmal in Streit geraten, finden selbst vielleicht keine Lösung und es kann sein, dass es bei diesem Streit auch um wichtige Fragen geht, die Dich betreffen. Daher bekommst Du jemand zur Seite gestellt, der Dich zum Gericht begleitet, Deine Interessen wahrnimmt und  vertritt. Er spricht mit Dir über mögliche Lösungen und wie Du diese findest.  Das macht ein Verfahrensbeistand.
Jetzt fragst Du Dich bestimmt, wieso macht das nicht meine Mama oder mein Papa?
Möglicherweise sind Deine Eltern durch den Streit sehr mit sich und dem Streit beschäftigt oder jeder hat, wenn es um Dich geht, einen anderen Wunsch oder eine andere Idee.
Auf jeden Fall sollst Du durch Deinen Verfahrensbeistand unterstützt und begleitet werden und vielleicht haben Deine Eltern ja auch noch eine Unterstützung für sich, beispielsweise durch Rechtsanwälte.

Wenn ich vom Gericht für Dich als Verfahrensbeistand bestellt wurde, dann werde ich Dich besuchen kommen und Dich auch zum Gericht begleiten, wenn zum Beispiel der Richter/die Richterin Dich  kennen lernen möchte. Manchmal kann es auch wichtig sein, dass ich mit Deiner Mama, Deinem Papa oder jemand anderem, der Dich gut kennt, spreche. Auf jeden Fall werde ich alles mit Dir besprechen!

Wenn Du Fragen hast oder Dich etwas beschäftigt, kannst Du Dich mich gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben:

 

 

Erklärung für Eltern und Sorgeberechtigte

Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,

vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Internetseite.
Sie finden hier Informationen über mich sowie über meine Tätigkeit als zertifizierter Verfahrensbeistand.

Ein Verfahrensbeistand wird vom Gericht in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren eingesetzt. Er wird oft als "Anwalt des Kindes" bezeichnet und hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu ermitteln und diese im Verfahren vor Gericht zu vertreten, vgl. § 158 Abs. 4 FamFG.

Der Verfahrensbeistand ist dafür verantwortlich herauszufinden, welche Wünsche und Vorstellungen das Kind in Bezug auf das Umgangs- oder Sorgerecht hat. Dabei berücksichtigt er sowohl das subjektive Interesse des Kindes (seinen eigenen Willen) als auch das objektive Interesse (sein Wohl).

Zudem prüft der Verfahrensbeistand, ob der geäußerte Wille des Kindes tatsächlich dessen eigenen Überzeugungen entspricht oder möglicherweise durch einen Elternteil beeinflusst wurde. Wenn es relevant ist, muss der Wille des Kindes außerdem mit seinen objektiven Interessen im Einklang stehen.

Um die Interessen des Kindes festzustellen, führt der Verfahrensbeistand in der Regel ein oder mehrere Gespräche mit dem Kind und kann zusätzlich auch die Eltern oder andere Bezugspersonen befragen. Er soll dem Gericht einen schriftlichen Bericht vorlegen. Allerdings ist dies im Rahmen des neu eingeführten „beschleunigten Verfahrens“ nicht immer möglich, sodass in Ausnahmefällen auch eine mündliche Stellungnahme im Gerichtstermin ausreichen kann.

Als Verfahrensbeistände werden Personen eingesetzt, die sowohl fachlich als auch persönlich in der Lage sind, die Interessen des Kindes in einem familienrechtlichen Verfahren zu vertreten. Dies setzt Fachwissen in den Bereichen Familienrecht, insbesondere Kindschafts- und Familienverfahrensrecht, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Entwicklungspsychologie voraus. Darüber hinaus müssen Verfahrensbeistände kindgerechte Gesprächstechniken beherrschen. Es wird außerdem erwartet, dass der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes gewissenhaft, unparteiisch und unabhängig wahrnimmt.

Falls ich als Verfahrensbeistand in einem Sie betreffenden familiengerichtlichen Verfahren für Ihr(e) Kind(er) bestellt wurde, würde ich mich sehr über Ihre Unterstützung freuen:

  • Gerne würde ich zeitnah Ihr(e) Kind(er) kennenlernen.

Ich würde hierzu mit Ihnen Termine absprechen. In der Regel würde ich Ihr Kind / Ihre Kinder bei jedem Elternteil besuchen.

Je nach Situation / Alter würde ich auch gerne alleine mit Ihrem Kind / Ihren Kindern sprechen.

Für ein wichtiges Gespräch ist die vertraute Umgebung sehr wichtig, aber manchmal kann auch ein neutraler Ort hilfreich sein.

  • Je nach Auftrag durch das Gericht würde ich auch gerne mit Ihnen (beide Elternteile) sprechen und ggf. mit weiteren Bezugspersonen und Institutionen.

Ich möchte Sie ermutigen und bitten, dass Sie ihrem Kind / ihren Kindern die (innere) Erlaubnis geben, mit mir als ihrem Verfahrensbeistand sprechen zu dürfen.

Vielen Dank!


 

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