Eine Trennung ist für Kinder und Eltern eine einschneidende und belastende Situation. Damit Kinder diese besser verarbeiten können, ist es für sie besonders wichtig, weiterhin mit Mutter und Vater und anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern, ehemaligen Pflegeeltern) unbelastet und kindgerecht Kontakt halten zu dürfen. Die Umgangsbegleitung bietet die Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen in einer Zeit in der sich die Lebenswelt aller ändert.
Die Eltern sollen unterstützt werden, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner Elternrolle zu respektieren. Die begleitenden Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht, in der die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt werden sollen.
Abgesehen von nachpartnerschaflichen Rosenkriegen gibt es einige Gründe, welche die Beziehung zwischen Umgangsberechtigten und dem Kind belasten. Bsp. bei starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. In solchen Fällen kann ein begleiteter Umgang zu einer Chance für alle Beteiligten werden besonders für das betroffene Kind.
Diese besondere Situation stellt zum einen die Realisierung des Umgangsrechts dar und garantiert ebenso das Wohl des betroffenen Kindes. Als Umgangsbegleitung kommt grundsätzlich jeder in Frage, der sich solch einer Sache gewachsen sieht.
Durch die Anwesenheit einer dritten Person und den neutralen Ort – meist handelt es sich um ein Zimmer indem für Kindern ein sicherer Raum geschaffen wird, um sich zu öffnen und unbeeinflusst zu agieren. Dieser kann z.b. im Jugendamt sein.
Eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und dem nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder sozialen Eltern (Beteiligte)
Begleiteter oder betreuter Umgang ist eine Umgangssituation, bei welcher Kinder und ihre Umgangsberechtigten unter Aufsicht und Anleitung einer dritten Person miteinander agieren.
Eine Trennung mit Kind kann schnell zur Zerreißprobe für alle Betroffenen werden. Elternteile gehen häufig tief zerstritten auseinander, und nicht selten wird dem anderen ein Umgang mit dem gemeinsamen Nachwuchs verwehrt. Bei schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, kann die Umgangs Begleitung eine wertvolle Hilfe sein. Kommt es zu derartigen Konflikten, dann leiden Kinder beträchtlich darunter.
Der Begleitete Umgang schafft einen vertrauensvollen und sicheren Rahmen für alle Beteiligten und soll helfen, den Besuchskontakt zwischen Kind und betroffenem Elternteil wiederherzustellen oder weiterzuführen.
Nicht immer ist dafür ein Gerichtsbeschluss oder eine familiengerichtliche Vereinbarung notwendig. Eltern selbst können sich zum Wohle des Kindes darauf verständigen. In vielen Fällen kann damit sogar ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
Durch den sicheren Rahmen für alle Beteiligten kann der Begleitete Umgang dabei helfen Konflikte zwischen den Eltern zu Lösen, oder gar zur Verhindern. Mögliche Ängste der Betroffenen werden im Rahmen der Erstgespräche sehr ernst genommen und nach Wegen zur Lösung gesucht.
Je nach Situation sind verschiedene Arten des Begleiteten Umgangs denkbar:
In der Regel, in durch Trennung und Folgestreitigkeiten belasteten Familiensituationen, kommen unterschiedliche Arten von begleitenden Umgängen in Betracht. Begleiteter Umgang bleibt dabei in jedem Fall eine temporäre Intervention bzw. eine zeitlich befristete Hilfsmaßnahme mit dem Ziel, neben der eigentlichen Umgangsbegleitung auch die Umgangsberechtigten (i. d. R. die Eltern) so zu beraten und zu unterstützen,
Die Kontaktanbahnung
Eine betreute Umgangsanbahnung kann sinnvoll werden, wenn ein Kind noch nie zuvor oder aber für einen langen Zeitraum keinen Kontakt zu einem Elternteil gehabt hat.
Gerade bei Eltern die sich vor der Geburt des Kindes trennen ist diese Art der Umgangsbegleitung eine hilfreiche Maßnahme um Vertrauen zu schaffen und eine Bindung und Beziehung zwischen Umgangsberechtigtem Elternteil und Kind aufzubauen.
Die begleitete Übergabe
Sind die direkten Übergabesituationen stark konfliktgefährdet, kann eine sogenannte betreute Übergabe sinnvoll werden. Hier soll durch die Intervention vermieden werden, dass das Kind durch noch nicht geklärte Konflikte auf der Paarebene in Bedrängnis gerät.
Die durchgehende Begleitung
In begründeten Fällen kann die gesamte Umgangssituation durch eine Fachkraft betreut werden. Hier sollen Kinder insbesondere vor Einflussnahme gegen und vor dem Aushorchen über den anderen Elternteil geschützt werden.
Begleitung bei Gefährdungslage
Ein kontrollierter Umgang ist angezeigt, wenn vom umgangsberechtigten Elternteil eine direkte Gefährdung für das Kind ausgehen kann.
Diese Art der Umgangsbegleitung sollte jedoch gerichtlich geklärt werden!
Je nach Situation bin ich wie im Erstgespräch vereinbart während der des Treffens mit dabei, oder begleite die Übergabe.
Als neutrale Person halte ich mich natürlich möglichst im Hintergrund, stehe aber als Ansprechpartner zur Verfügung und sorge dafür, dass alle privaten und gesetzlichen Vereinbarungen eingehalten werden.
Natürlich stehe ich auch vor und nach dem Treffen weiter als Ansprechpartner für beide Elternteile oder auch für Ihr Kind zur Verfügung.
Erfolgt der begleitete Umgang über das Jugendamt oder eine andere Jugendhilfestelle, oder gerichtlichen Beschluss, führe ich Protokoll über die Umgangszeit. Dieses Umgangsprotokoll wird anschließend dem Jugendamt vorgelegt. haben Sie eine außergerichtliche Vereinbarung führe ich auf Anfrage auch in diesem Fall Protokoll und händige es an beide Elternteile aus.
Dieses Protokoll beinhaltet dann den Ablauf, besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten. Genauso wie "negatives" im Protokoll Erwähnung findet wird auch positives festgehalten.
Das Protokoll ist objektiv und unabhängig!
Grundsätzlich trägt der Umgangssuchende die Kosten für den Umgang. Es empfiehlt sich jedoch, gerade bei einer gemeinsamen außergerichtlichen Einigung, die Kosten zu teilen. Sämtliche Aktionen sowie Fahrtkosten, die während der Umgangszeit aufkommen, sind vom Umgangssuchenden zu tragen.
Die Kosten für den Betreuer, der dem Umgangstermin beiwohnt, können auf Antrag als Jugendhilfeleistung vom örtlich zuständigen Jugendamt übernommen werden. Hierzu muss beim zuständigen Jugendamt ein Antrag nach §18 SGB 8 gestellt werden. Das Jugendamt entscheidet dann abhängig vom Einzelfall, in welchem Umfang es den Umgang finanziert.
Telefonisches Vorgespräch:
Das telefonische Vorgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern, Ihre Sorgen, Wünsche und Ziele benennen können, ist unabhängig von der Gesprächsdauer kostenfrei.
Das Erstgespräch:
Im ersten persönlichen Gespräch fallen in der Regel Kosten 40,00 Euro pro Beratungseinheit (60 Minuzten) an. Eventuell fallen zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale, die sich an der jeweiligen Entfernung orientiert an. Darüber sprechen wir aber im Vorfeld gemeinsam.
Die Umgangskontakte:
Für die eigentlichen Umgangskontakte fallen in der Regel kosten 60,00 Euro pro Begleitungseinheit (60 Minuten) an. Eventuelle Zusatzkosten wie Eintrittsgelder oder ähnliches werden zuzüglich berechnet.
Setzen Sie sich bei Rückfragen gern mit mir in Verbindung.
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